EU-Richtlinie 2102 - Barrierefreies Webdesign

Bis zum 23. September 2018 ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umzusetzen. Welcher Umsetzungsbedarf ergibt sich aus der Richtlinie und welche Verbesserungen sind von ihr zu erwarten?

Informationen:

Soweit ich das sehe ändert sich für Deutschland nicht wirklich viel. Auf den ersten Blick erinnert der Text sehr an die BITV. Ich hatte gestern auch noch einen älteren Entwurf gefunden, der einige Anhänge enthielt in denen die Anforderungen etwas konkreter waren. Dort tauchten die Begriffe Perceivable, Operable, Understandable und Robust auf, außerdem verschiedene Formulierungen die sich fast identisch auch in den WCAG finden. Kurzum: Aus technischer Sicht werden die WCAG weiterhin die beste Orientierung sein. Was noch mal eingehend zu prüfen wäre:

  • Welchen Conformance Level der WCAG müssen von der Richtlinie betroffene Webseiten/Apps erfüllen?
  • Decken die WCAG alle Anforderungen der EU-Richtlinie ab oder müssen auch die ATAG beachtet werden?

Bei den WCAG hat sich übrigens auch etwas getan: Die Version 2.1 ist seit gestern eine Recommendation. Gegenüber der Version 2.0 von 2008 sind einige Erfolgskritieren dazugekommen.

Was ich aus einiger Erfahrung weiß: Die Umsetzung der WCAG kann sehr aufwendig sein. Und dazu kommt noch das die Autoren die Barrierefreiheit einer Seite vermindern können, selbst wenn wir beim Theme usw. gut gearbeitet haben.

Zur WCAG 2.1 und für uns interessanten Punkten werde ich in den nächsten Wochen was zusammenstellen.